Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mandant und Rechtsanwalt können aber die Vergütung auch gesondert vereinbaren (§ 3a RVG). Üblich ist die Vereinbarung einer Pauschale oder eine Abrechnung pro Zeiteinheit.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern (§ 9 RVG).
Rechtsschutzversicherung
Die Bedingungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenübernahme sehr. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Strafverteidigung nicht.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kontaktieren Sie diese bitte in Ihrem eigenen Interesse und klären, ob die Kosten (Beratung, Vertretung im Ermittlungsverfahren oder Verteidigung) durch die Versicherung übernommen werden. Lassen Sie sich die Deckungszusage schriftlich geben.
Amts- und Landgerichte in der Region
Zum Amtsgerichtsbezirk Bingen gehören die Städte Bingen und Ingelheim sowie die Gemeinden der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Zum Landgerichtsbezirk Mainz gehören die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms.
Zum Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach gehören die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein und Simmern/Hunsrück.