Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Tatbestände, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Hierzu zählen u. a. Delikte im Zusammenhang mit einer Insolvenz, wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen Bestechlichkeit und Bestechung.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Tatbestände, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Hierzu zählen u. a. Delikte im Zusammenhang mit einer Insolvenz, wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen Bestechlichkeit und Bestechung.