Das Arbeitsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatbeständen (beispielsweise Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Lohnwucher und illegale Beschäftigung), die auf verschiedene Gesetze verteilt sind (beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Schwarzarbeitsgesetz).
Von erheblicher Relevanz sind aber auch Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei besonders schutzwürdigen Arbeitnehmern oder im Bereich des Mindestlohngesetzes.