Die Einteilung in verschiedene Rechtsgebiete dient in der anwaltlichen Praxis einerseits der Spezialisierung, andererseits der thematischen Zuordnung von Sachverhalten.
Die Einteilung in verschiedene Rechtsgebiete dient in der anwaltlichen Praxis einerseits der Spezialisierung, andererseits der thematischen Zuordnung von Sachverhalten.