Die Einteilung in verschiedene Rechtsgebiete dient in der anwaltlichen Praxis einerseits der Spezialisierung, andererseits der thematischen Zuordnung von Sachverhalten.

Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht beinhaltet die Normen des Strafgesetzbuches (StGB).

Das allgemeine Strafrecht schützt verschiedene Rechtsgüter (Eigentum, Vermögen, Freiheit, Körper und Leben) durch unterschiedliche Delikte (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung).

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Tatbestände, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Hierzu zählen u. a. Delikte im Zusammenhang mit einer Insolvenz, wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen Bestechlichkeit und Bestechung.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatbeständen (beispielsweise Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Lohnwucher und illegale Beschäftigung), die auf verschiedene Gesetze verteilt sind (beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Schwarzarbeitsgesetz).
Von erheblicher Relevanz sind aber auch Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei besonders schutzwürdigen Arbeitnehmern oder im Bereich des Mindestlohngesetzes.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) und der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 Abgabenordnung). Die Strafbarkeit ergibt sich in Kombination mit den einzelnen Steuergesetzen (z.B. Einkommensteuergesetz, Erbschaftssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz); erhebliche Bedeutung hat aber auch die strafbefreiende Selbstanzeige.