Hier erhalten Sie grundlegende Informationen. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Henseler gerne zur Verfügung.

Mandanten

Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mandant und Rechtsanwalt können aber die Vergütung auch gesondert vereinbaren (§ 3a RVG). Üblich ist die Vereinbarung einer Pauschale oder eine Abrechnung pro Zeiteinheit.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern (§ 9 RVG).

Rechtsschutzversicherung
Die Bedingungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenübernahme sehr. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Strafverteidigung nicht.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kontaktieren Sie diese bitte in Ihrem eigenen Interesse und klären, ob die Kosten (Beratung, Vertretung im Ermittlungsverfahren oder Verteidigung) durch die Versicherung übernommen werden. Lassen Sie sich die Deckungszusage schriftlich geben.

Amts- und Landgerichte in der Region
Zum Amtsgerichtsbezirk Bingen gehören die Städte Bingen und Ingelheim sowie die Gemeinden der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Zum Landgerichtsbezirk Mainz gehören die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms.
Zum Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach gehören die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein und Simmern/Hunsrück.

Studierende

Herr Rechtsanwalt Dr. Henseler bildet Studierende und Referendare im Rahmen der praktischen Studienzeit bzw. der Rechtsberatungsstation aus. Interessenten sollten ein großes Interesse an der Rechtsberatung und überdurchschnittliche Leistungen im Strafrecht aufweisen.

Studierende der Rechtswissenschaft können ihre praktische Studienzeit bei Herrn Dr. Henseler im Rahmen der Vergaben durch die Prüfungsordnung ableisten.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (Anschreiben, Übersicht über die Studienleistungen und Angabe des gewünschten Zeitraumes) per E-Mail.

Referendare können die Rechtsberatungsstation bei Herrn Dr. Henseler absolvieren. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (Anschreiben, Übersicht über die Leistungen in der staatlichen Pflichtfachprüfung und im Schwerpunkt und Angabe des gewünschten Zeitraumes) per E-Mail.

Kolleginnen und Kollegen

In vielen Strafverteidigungsfällen sind die Probleme eher tatsächlicher als rechtlicher Natur. Dennoch kann in einigen Fällen eine vertiefte wissenschaftliche Analyse notwendig sein.

Herr Rechtsanwalt erstellt Ihnen ein strafrechtliches Gutachten - insbesondere im Wirtschafts- oder Steuerstrafrecht – unter Beachtung der praktischen Relevanz für den konkreten Fall oder unterstützt Sie bei der Erstellung.

Steuerberaterinnen und Steuerberater

Nach § 392 AO können auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu Verteidigern gewählt werden, soweit die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig durchführt. Übernimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren oder kommt es zu einem Gerichtsverfahren, endet diese Befugnis.
Sinnvoll ist daher die frühzeitige Einbindung eines Strafverteidigers, zumal die Befugnis auf Steuerdelikte beschränkt ist und die weitere Entwicklung nicht sicher vorhergesehen werden kann.

Herr Rechtsanwalt Dr. Henseler übernimmt die Vertretung in jedem Verfahrensabschnitt in enger Abstimmung.