Herr Rechtsanwalt Dr. Henseler übernimmt die Vertretung im Ermittlungsverfahren, das durch die Staatsanwaltschaft (in Zusammenarbeit mit der Polizei) oder die Buß- und Strafsachenstelle des Finanzamtes geführt wird. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist seitens der Strafverfolgungsbehörden die Feststellung, ob eine Anklage erhoben, das Verfahren durch Strafbefehl erledigt oder das Verfahren eingestellt werden soll. In vielen Fällen ist die konsequente Arbeit des Rechtsanwaltes schon im Ermittlungsverfahren für den Mandanten von ausschlagender Bedeutung.