Das Steuerstrafrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) und der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 Abgabenordnung). Die Strafbarkeit ergibt sich in Kombination mit den einzelnen Steuergesetzen (z.B. Einkommensteuergesetz, Erbschaftssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz); erhebliche Bedeutung hat aber auch die strafbefreiende Selbstanzeige.