„Betrug und Computerbetrug – Auswirkungen der Digitalisierung am Beispiel von SOKA-BAU“ in: NZWiSt 2022, 394-400

                Der Computerbetrug gemäß § 263a StGB ist eine eigenständige Vorschrift und gewinnt im Zuge der fortschreitenden Automatisierung zunehmend an Bedeutung. Obwohl Betrug und Computerbetrug verwandt sind und den gleichen Unrechtsgehalt aufweisen, unterscheiden sie sich in Bezug auf die erfolgsverursachenden Handlungen. Klassische Betrugsfälle können nun Fälle des Computerbetrug sein, da der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess von Menschen auf Maschinen verlagert wurde. Die betrugsnahe Auslegung verstellt jedoch teilweise den Blick auf diese Unterschiede und unterläuft die gesetzgeberische Entscheidung für eine separaten Regelung.

„Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ in: DStR 2021, 206-209

                Das deutsche Steuerrecht erscheint durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz noch komplizierter. Gravierender sind jedoch die (steuer-)strafrechtlichen Risiken, die mit diesem übereilten Gesetz einhergehen. Unternehmer könnten sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung, Betrug oder Untreue ausgesetzt sehen. Auch die Exekutive könnte sich der Strafvereitelung im Amt schuldig machen, wenn die Nichtbeanstandungsregelung im BMF-Schreiben angewendet wird. Steuerrecht und Strafrecht sind komplexe Materien, bei denen das Sprichwort „Weniger ist Mehr“ gelten sollte – anstatt übereilter Entscheidungen wäre durchdachte Gesetzgebung besser.

„Masernimpfpflicht, Maskenpflicht und unrichtige Gesundheitszeugnisse“ in: MedR 2020, 1000-1003

                Die Masernimpfpflicht wird nicht nur als verfassungswidrig kritisiert, sondern wirft auch die Frage auf, wie das Ziel eines flächendeckenden Impfschutzes erreicht werden soll, wenn Ungeimpfte bestimmte Einrichtungen meiden. Trotzdem sind diese gesetzlichen Regelungen in Kraft. Eigenmächtiges Handeln, wie das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse, ist gemäß § 278 StGB strafbar. Im Falle einer Masernerkrankung mit schweren oder sogar tödlichen Folgen kann zudem eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gegeben sein.

„Verbandssanktionengesetz: Fragen aus Theorie und Praxis“ (zusammen mit Herrn Dr. Friedrich Franke) in: ZRP 2020, 209-212

                Der Regierungsentwurf wirft wichtige Fragen auf. Diese betreffen richtungsweisende Aspekte, insbesondere bei historischer und teleologischer Auslegung, sowie grundlegende Ausgestaltungsfragen. Die Klärung sollte nicht allein der Praxis überlassen werden. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, sich mit diesen Problemen auseinanderzusetzen und Lösungsansätze zu bieten.

„Anmerkung zu KG, Beschluss vom 20.12.2018 - 3 Ws 309/18“ in: NZV 2020,423-424

Der Beschluss sorgt für Klarheit bezüglich eines Beweisverwertungsverbots bei Zufallsfunden und ist überzeugend begründet.

„Datenhehlerei (§ 202 d StGB) bei Rückerlangung von Kundendaten?“ in: NStZ 2020, 258-262

                Entgegen der klaren Aussage im Gesetzgebungsverfahren besteht keine eindeutige Straffreiheit für Berechtigte in Bezug auf das formelle Datengeheimnis. Weder auf Tatbestandsebene noch im Rahmen der Rechtswidrigkeit lässt sich die Straffreiheit in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen erreichen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die befürwortete Straffreiheit im Tatbestand festzulegen. Sollte keine Lösung durch den Gesetzgeber erfolgen, müssen zumindest die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt werden, schnell und effektiv zum Schutz der personenbezogenen Daten und somit einer Vielzahl von Betroffenen zu reagieren.

„Schummeln als Straftat? Gedanken zur Einführung eines Straftatbestandes in Bezug auf die Teilnahme an der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung“ (zusammen mit Ref. iur. Sina Eichhoff), in: NZV 2019, 450-458

„Androiden und die Renaissance der strengen Schuldtheorie?“ in: KriPoZ 2018, 300-304